Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldungen von Gläubigern sind immer nur an den Insolvenzverwalter (Treuhänder, Sachwalter) zu senden, nicht an das Insolvenzgericht.
- Formular “Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren”
- Formblatt zur “Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung” (deutsch)
- Gläubiger-Informationssystem (GIS)
Auf den Seiten des BMJV (Bundesministeriums für Justiz und den Verbraucherschutz) finden Sie auch die Formblätter in den anderen Amtssprachen der EU unter dem Punkt: “Insolvenzrecht: Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung.”