Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Forderungsanmeldungen von Gläubigern sind immer nur an den Insolvenzverwalter (Treuhänder, Sachwalter) zu senden, nicht an das Insolvenzgericht.

Auf den Seiten des BMJV (Bundesministeriums für Justiz und den Verbraucherschutz) finden Sie auch die Formblätter in den anderen Amtssprachen der EU unter dem Punkt: “Insolvenzrecht: Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung.”